Schul- und Gebührenordnung


Download: Gebührenordnung Teil 1
Download: Gebührenordnung Teil 2


1. Anmeldungen zum Einzelunterricht können jederzeit nach Freiwerden eines Platzes erfolgen und müssen bei minderjährigen Teilnehmern vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Gruppenkurse beginnen meist nach den Sommerferien. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Beginn eine Nachricht über Ort, Zeit und Beginn der Kurse.

2. Der Unterricht findet nach Vereinbarung mit dem Lehrer nachmittags, von Montag bis Freitag statt, wöchentlich eine Unterrichtsstunde.

3. Probezeit: Während der kostenpflichtigen Probezeit von einem Monat kann der Unterrichtsvertrag jederzeit von beiden Seiten zum Ende des Monats gelöst werden. Wird der Unterricht nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so tritt der Schüler in einen unbefristeten Ausbildungsvertrag ein. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Kündigungsfristen 01.04. bzw. 01.10. Die Kündigungsfristen gelten nur für die Fächer im Einzel- und Gruppenunterricht.

4. Kündigung: Eine Abmeldung kann nur am Ende eines Unterrichtshalbjahres (1. April, bzw. 1. Oktober) erfolgen und muss mindestens einen Monat vorher schriftlich vorgenommen werden. . Dies gilt nicht für die Fächer MKK, MFE, MGA, Ensemblespiel für Kleine, Tastenkinder und Schnupperkurs. Diese können nur nach Ablauf eines Kurses (Dauer ein Jahr) gekündigt werden. Während der Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

5. An- und Abmeldungen bei Lehrkräften sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

6. Die Unterrichtsgebühr ist als Jahresbeitrag festgesetzt. Sie ist jeweils zu Beginn des ersten Monats im Quartal fällig und wird im Abbuchungsverfahren eingezogen; eine Einverständniserklärung dafür befindet sich auf der Rückseite der Anmeldung. Zuviel gezahlte Beiträge werden gutgeschrieben und bei der nächsten Abrechnung zurück überwiesen. Mahnungen sind kostenpflichtig (€ 6,00). Konten-, Adressen-, und Telefon- Änderungen bitten wir sofort mitzuteilen. Für Selbstzahler wird eine Gebühr von 3 € pro Quartal erhoben.



Unser Unterrichtsangebot
7. Musikgarten (MKK, Mutter-Kind-Kurs)
(1½– 4 Jahre, Unterrichtszeit 40.min.)

8. Musikalische Früherziehung (MFE, Klangstraße)
(Aufnahmealter 4 -5 Jahre/Unterrichtszeit 50 min)

9. Grundausbildung 8 (MGA)
(Aufnahmealter 5-6 Jahre/Unterrichtszeit 50 min)

10. Rhythmik und Ensemblespiel für Kleine
(REK, Weiterführung der Grundausbildung)

11. Tastenkinder (Ganzheitliches Gruppenspiel an Klavier und Keyboards, 6-9 Jahre)

12. Schnupperkurs/ Instrumentenkarussell
(Aufnahmealter ab 6 Jahren / Unterrichtszeit 45 min)
Die Schnupperkurse sind für Kinder, denen die Entscheidung für ein bestimmtes Instrument schwer fällt. Sie können darin die wichtigsten Instrumentengruppen kennen lernen: Schlagzeug, Klavier, Keyboard, Geige, Trompete, Gitarre. Die Kurse verlaufen in Gruppen von höchstens sechs Kindern. In acht (sieben) Einheiten a 45 Minuten pro Instrumentengruppe erfahren die Kinder, was zum Erlernen des jeweiligen Instrumentes unerlässlich ist. Nach acht (sieben) Stunden wird das Instrument gewechselt. Die Wechselzeiten werden mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Aus organisatorischen Gründen ist eine Instrumentenauswahl nicht möglich. Der Kurs dauert ein Jahr, in dem alle angebotenen Instrumente von jeder Gruppe, die von Anfang an fest eingeteilt ist, durchlaufen werden. Die Kinder erhalten von der Musikschule leihweise Gitarren, Geigen/Celli Keyboards und Trompeten oder Querflöten). Die Leihgebühr beträgt einmalig € 25,00 pro Schuljahr.

13. Fächer im Einzel-, oder Gruppenunterricht:

Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello
Tasteninstrumente: Klavier, Keyboard
Blasinstrumente: Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Tenorhorn, Posaune
Zupfinstrumente: Gitarre, E-Gitarre, E-Bass
Gesang: Stimmbildung, Klassischer Gesang, Popgesang
Schlaginstrumente: Schlagzeug, Perkussion


14. Unterrichtsgebühren

Musikgarten (Mutter-Kind-Kurs 1½– 4 Jahre) 40 min
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 27,00€ 81,00 € 324,00

Musikalische Früherziehung (MFE): 50 min
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 27,00€ 81,00 € 324,00

Musikalische Grundausbildung (MGA) 50.min.
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 27,00€ 81,00 € 324,00

Rhythmik und Ensemblespiel für Kleine: 50.min
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 27,00€ 81,00 € 324,00

Tastenkinder/Schnupperkurs: 45 min
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 33,00€ 99,00 € 324,00

Einzelunterricht: 45 min.

pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 76,00€ 228,00 € 912,00

30 min.
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 58,00€ 174,00 € 696,00

Gruppenunterricht:
2 Schüler
45 min.
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 47,00€ 141,00 € 564,00

3 –5 Schüler
45 min.
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 42,00€ 126,00 € 504,00

Jugendblasorchester:
pro Monat pro Quartal pro Jahr
€ 10,00€ 30,00 € 120,00


15. Bei sozial schwachen Familien und Geschwisterkinder kann auf Antrag Gebührenermäßigung, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, gewährleistet werden.

16. Die Gruppenstärke eines Kurses kann von uns geändert werden, falls dies aus musikalischen oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Teilnehmer werden rechtzeitig benachrichtigt.

17. Aufsicht und Haftung Eine Aufsichtspflicht besteht nur während des Unterrichts. Eine Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht.

14. Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind der Lehrkraft vorher mitzuteilen; sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des Schülers oder Nichtzahlung des Schulgeldes berechtigen nach Verwarnung zum Ausschluss des Schülers aus der Musikschule.

Leihinstrumente - Leihgebühr
Pro Monat pro Quartal pro Jahr
Gitarre € 11,00 € 33,00 € 132
Klarinette € 11,00 € 33,00 € 132
Trompete € 11,00 € 33,00 € 132
Posaune € 13,50 € 40,50 € 162
Saxophon € 13,50 € 40,50 € 162
Violine € 14,00 € 40,50 € 162
Cello € 15,00 € 45,00 € 180


15. Für Interessierte, die eine Eignung für bestimmte Instrumente feststellen wollen, bieten wir einen Besuch bei dem entsprechenden Instrumentallehrer an. Instrumente können, soweit vorhanden, entliehen werden.

16. Wird erst nach einer Anmeldebestätigung die Anmeldung rückgängig gemacht, ist eine Verwaltungsgebühr von € 6,- zu zahlen. Bei Krankheit der Lehrkräfte bis zu einer Woche wird der Unterricht nicht nachgeholt.

17. Die Anmeldungen mit Schul- und Gebührenordnung können am Infostand im Rathaus, Am Stadtzentrum 1, in den Räumlichkeiten der Musikschule, Am Stadtzentrum 2B oder im Büro der Musikschule Haßlocherstrasse 11, abgeholt werden. Mit der Anmeldung zum Musikunterricht sind sie gleichzeitig Mitglied im Verein Musikschule Raunheim e.V.

18. Liebe Eltern, liebe Freunde und Gönner der Musik, werden Sie Mitglied in unserem Verein! Sie unterstützen damit unsere Arbeit. Bitte wenden Sie sich an den Leiter der Musikschule, Herrn Jung. Wir freuen uns auch über Spenden. Spendenquittungen können erteilt werden.

19. Bankverbindung: Musikschule Raunheim e.V.,
Kontonummer: DE 42 508 525 53 000 40 08 702
BIC: HELADEF 1GRG
Kreissparkasse Groß-Gerau



Musikschule Raunheim e.V.


Leitung und Verwaltung:
Helmuth Jung/ Elisabeth Jung
Büro: Haßlocherstr. 11, Unterrichtsräume: Am Stadtzentrum, Eingang 2B (2.Stock)
65479 Raunheim
Tel: 06142 / 998615 o. 0177 / 7465770
Fax: 06142 / 8349873
E-Mail: musikschule-raunheim.ev@web.de
Besuchen sie uns auch im Internet:
http://www.musikschule-raunheim.de

Öffnungszeiten während der Schulzeit:
Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, 17.00 - 19.00 Uhr
Anmeldungen/Abmeldungen kön



Die Musikschule Raunheim e.V. ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und hat als wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musika- lischen Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für das Liebhaber- musizieren, die Begabtenfindung und -förde- rung, die Vorbereitung auf ein Berufsstudium. Die Musikschule hat gegenüber allgemein- bildenden Schulen eine eigene pädagogische und kulturelle Aufgabe. Ihr Kernbereich besteht insbesondere aus der Instrumental-/ Vokal Ausbildung im Einzel- und Klein- gruppenunterricht, zu dem die Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung systematisch hinführen.